Die früher zur Schmerzlinderung an der Grosszehe praktizierte Kürzung des Grosszehengrundgliedes führte häufig zur Verstärkung der schmerzhaften Druckstellen der Kleinzehen. Daher wird heute die Länge des grossen Zehens möglichst beibehalten. Die Entfernung des gesamten Knochens von der Basis der Grosszehe (Verkürzung des Grundgliedes, Operation nach Keller und Brandes) wird nur noch bei relativ inaktiven Patienten vorgenommen.
Hallux valgus Operation
Bei den ersten 2 Methoden handelt es sich um sogenannte gelenkerhaltende Operationen, bei denen die Stellungskorrektur des Grosszehen nicht im Gelenk, sondern unterhalb des Gelenkes am 1. Mittelfusknochen durchgeführt werden. Dadurch können spätere Gelenkschäden im Grosszehengrundgelenk verhindert werden. Diese Operationen sind aber nur so lange durchführbar, als noch keine grösseren Gelenkschäden im Grosszehengrundgelenk bestehen. Bei schon vorhandenden grösseren Gelenkschäden führen wir die Keller Brandes Operation (Nummer 3) durch.
1. Chevron Osteotomie
Der erste Mittelfussknochen wird knapp hinter dem Grosszehengrundgelenk von der Fussinnenseite her V-förmig durchgesägt. So kann das gelenknahe Knochenteil nach aussen zur Kleinzehe hin verschoben werden. Dadurch verschmälert sich der Vorfuss und die Grosszehe steht wieder gerade. Die Verschiebung der Knochen wird mit einem bioresorbierbaren Stäbchen (löst sich von alleine im Knochen auf) gesichert.
2. Operation nach Regnauld
Besteht neben der Fehlstellung schon eine beginnende Arthrose im Grundgelenk, wird evtl. diese Art von Operation vorgeschlagen. Hierbei wird zuerst die Basis der Grosszehe mitsamt der Gelenkfläche entfernt. Das entnommene Knochenstück wird pilzförmig zugeschnitten. Dieser "Champagner-Zapfen" wird dann in eine vorbereitete Aushöhlung im vorderen Anteil des Grundglieds eingepresst. Die Grosszehe wird dadurch leicht verkürzt und ihre Stellung zusätzlich durch das Raffen der Kapsel an der Fussinnenseite korrigiert.
3. Keller-Brandes-Operation
Die Keller-Brandes-Operation stellt die operativ letzte Möglichkeit zur Linderung der durch die Fehlstellung ausgelösten Schmerzen dar. Hierbei wird das Grosszehengrundgelenk entfernt und die verbliebene Gelenkkapsel in den Defekt zwischen Mittelfussknochen und Grundglied eingenäht.

